… vor einigen Monaten dümpelte im Netz die Testpedition: Gesetzliche Einführung eines alternativen Familienmodells zur Ehe (wahlweise)* vor sich hin. Die Petition blieb bei 52 Stimmen stecken, was mich zu diesem Kommentar inspirierte:
Im Gegensatz zu den herkömmlichen, mir begegnenden Meinungen, gibt es keine alternativen Familienmodelle, sondern nur verschiedene Spielarten des Klassikers „Familie“. Die Grundlage der Familie ist immer das Paarkonstrukt auf der Basis von Sexualität und (in der Neuzeit) von romantischer Liebe und, heute mehr denn je, unter Ausschluss der Herkunftsangehörigen – sprich sogenannte Blutsverwandte, also eigentlich konsanguine** Angehörige. Zwischen der Intention einer Familie und der wie neu daher kommenden Idee eines sogenannten Matriclan, der auf der konsanguinen, der natürlichen Müttergemeinschaft fußt, liegen daher Welten.
Denken wir doch bitte daran, was die Familie einst eigentlich war? Sie entstand aus dem Herrschaftsbereich eines privilegierten Mannes. Mag sich auch in unserer derzeitigen Kultur inzwischen diese Bedeutung verwischt haben und der modern daher kommende Trend hin zum partnerschaftlichen Paar gehen, es bleibt doch ein bestimmter Effekt bestehend: Zwei Fremde (Nicht-Verwandte) verbinden sich per Bereitschaftserklärung zu einem Paar mit der Absicht ab sofort in allen Bereichen ein gemeinsames Leben führen zu wollen.
Das muss heutzutage nicht mehr unbedingt in einer bindenden Eheschließung enden, denn die unverbindlich-verbindliche Beziehung ist schon länger gesellschaftsfähig. Manche probieren dabei ihr ganzes Leben lang aus, ob der jeweils Andere der „Richtige“ ist und für manche ist es ein ständiges Kommen und Gehen.
Die meisten TeilnehmerInnen der Paare leben dabei in einer seriellen Monogamie und betreiben eine Kleinfamilie. Unsere Gesellschaft ist daher heute zunehmend von der Familienspielart „Patchworkfamilie“ durchsetzt, in der die Kinder bereits die, von ihnen zukünftig erwartete, Flexibilität üben können, die das kapitalistische Wirtschaftsleben ausmacht.
Die Beinahe-Gleichberechtigung der Frau in unserer Gesellschaft lässt uns immer wieder gern übersehen, dass die bestehende Gesetzeslage vor allem die eheliche Verbindung, sprich das heteronormative Paar, schützt und fördert. Das Ehepaar gilt als klassische Grundlage der Familie und unsere etablierte Kleinfamilie schließt inzwischen außer den Kindern, alle anderen Mitglieder beider Herkunftsfamilien direkt oder latent aus.
Ein Gemeinschaftsleben im matrilinear-matrilokalen Verständnis ist derzeit weder im Mainstream noch in den Gesetzen des Staates vorgesehen. Das gilt es zu ändern bzw. zu ergänzen.
Der hier als Alternative aufgezeigte Matriclan hat als Grundlage die Struktur einer Muttersippe, matrilinear und matrilokal, also so wie sich ursprünglich die Basis des menschlichen Zusammenlebens gestaltete. Dass eine matrifokale Lebensmeinschaft, bestehend aus konsanguinen Angehörigen, nicht nur eine wirkliche Alternative zur etablierten Kleinfamilie wäre, sondern bestimmt die bessere Variante, wurde in dem avaaz – Vorschlag klar benannt. Natürlich ist dieses Projekt noch lange nicht zu Ende gedacht. Vielleicht erscheint es in manchen Punkten noch zu futuristisch, aber es besitzt das Potential zur Bewegung anzuwachsen – ähnlich der nicht mehr tot zu kriegenden Idee des Bedingungslosen Grundeinkommen. Zudem bin ich überzeugt, dass die beiden Ideen sogar einander bedingen und eines hoffentlich nicht ganz so fernen Tages in der Praxis zusammenwachsen werden.
Es geht bei dem Gedanken die Muttersippe rechtlich zu konstituieren, auch nicht um eine Erlaubnis für Frauen matrilinear leben dürfen, wie bereits vermutet wurde, sondern um die Forderung nach kollektiver Anerkennung und der selbstverständlichen Unterstützung dieser Lebensweise durch die Gesellschaft, auch in Form einer gesetzlichen Absicherung, wie es bei der Ehe üblich ist.
Ein matrilineares Gemeinschaftsleben kommt gegenwärtig jedenfalls sehr wenigen Frauen in den Sinn und wird eher als gestriges Gebaren angesehen. Das derzeitige Familienverständnis endet bei Vater-Mutter-Kind und die frühzeitig abgenabelten Teile der Herkunftsfamilien werden meist nur latent zum eigenen Alltagsleben dazugerechnet. In der klassischen (Klein)Familie erfolgt im Erwachsenenalter nicht nur eine körperliche Distanzierung von den Angehörigen, sondern es entsteht dabei auch eine, manchmal irreversible, Trennung im Geiste. Und das ist vor allem der bestehende entscheidende Unterschied zu einer konsanguinen, fürsorgenden Matrigemeinschaft, die sich auf die dauerhafte Zugehörigkeit zu den konsanguinen Verwandten stützt.
Die ohnehin vom patriarchösen System nicht gern gesehene Mutter-Kind-Bindung löst sich also unter dem modernem Abnablungsdogma auf und hinterlässt bei Tochter und Sohn ein diffus vermerktes Vakuum, das wir als Sehnen nach Geborgenheit beschreiben können, vom modernen Mainstream jedoch als nicht gerechtfertigt gebrandmarkt wird. Um die uns umgebende soziale Leere mit Geborgenheit und Verbindlichkeit aufzufüllen, wird uns in unserer neo-patriarchalen Kultur lediglich die Paarbeziehung (bis vor ein paar Jahrzehnten nur die Ehe) mit einem, uns bis dahin unbekannten, Menschen empfohlen.
Wenn wir die Idee einer ‚Lebensgemeinschaft in Mütterlicher Linie‘ etablieren wollen, ist die gesellschaftliche Anerkennung auch innerhalb der Gesetzgebung eine zwingende Voraussetzung. Die Grundlage menschlicher Gemeinschaften sind und waren immer die natürlichen, die innigen und tragenden, Bindungsgeflechte der konsanguinen Angehörigkeit. Diese evolutionär entstandene Strategie der Menschen in einer natürlichen (biologisch determinierten), mutterbezogenen Ordnung zu leben, wird seit Jahrhunderten durch das patriarchöse System gründlich ausgehebelt.
Einer der entscheidenden Eckpunkte des angedachten Matriclans ist, dass keine sexuell bezogenen Verhältnisse den Zusammenhalt einer solchen Lebensgemeinschaft bestimmen. Dem gegenüber ist heute mehr denn je das erotische (sexualisierte) Liebesverhältnis sowohl für die Ehe (und für andere Paarbeziehungen) eine selbstverständliche, ja zwingende Voraussetzung. Diese Ausgangsposition würde im Matriclan bzw. der Muttersippe entfallen. Die natürliche matrilineare Verwandtschaft zwischen Angehörigen bildet die einzige Grundlage dieser neu zu etablierenden Lebens-, Fürsorge- und Wirtschaftsgemeinschaft, welche gesetzlich zu schützen wäre. Wenn ich also z.B. mit meiner Tochter und ihren Kindern eine solche Sippenstruktur praktizieren möchte, steht doch erst ein mal folgendes fest: (genetisch) durch Geburt verwandt sind wir bereits, also noch mehr an Zugehörigkeit geht gar nicht. Hier fände tatsächlich eine urtümliche Bindungsgemeinschaft statt.
In unserem derzeitigen Verständnis jedoch sind Erwachsene autonom und werden solange als ungebunden angesehen, bis sie sich zu einem (nichtverwandten) Partner zugehörig erklären. Diese Art Partnerschaft ist derzeit die einzige legitime und als förderungswürdig angesehene Lebensgemeinschaftsform – wobei der Ehe immer noch die höchsten Weihen zugesprochen werden. Auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft reicht rechtlich noch nicht völlig an den (von den Kirchen geheiligten) Ehestatus heran.
Nachtrag – inzwischen haben wir ‚die Ehe für alle‘ seit 2017
Würde also die Muttersippe im persönlichen Zusammenleben und der gemeinsamen Haushaltsführung, genauso anerkannt sein wie die Ehe bzw. die Familie, wäre weder der Segen einer Kirche noch die Trauung vor einem Standesbeamten erforderlich, um die Angehörigen der Muttersippe für zusammengehörig zu erklären, denn das sind sie ja bereits von Geburt an. Wenn diese konsanguine** Lebensgemeinschaft arriviert und eingeführt wird, würde daher lediglich der Urzustand des menschlichen Zusammenlebens wieder hergestellt und so die generationsübergreifende Fürsorge für alle Angehörige ganz selbstverständlich vorausgesetzt.
Bisher hat die tradierte patriarchale Praxis verhindert, dass starke Weiber- und Mutterbande erhalten blieben. Trotzdem gab es, wir können es zwischen den Zeilen der Märchen oder in den eigenen Herzen lesen, einen Ort, den die Menschen in ihrer Seele, als Haus der Mutter abspeichern – es ist der natürliche, aber derzeit unterdrückte Drang nach der Rückbindung an das mütterliche Energiefeld und somit an die mütterliche Herkunftssippe.
Die stete Suche nach der verlorenen Geborgenheit ist eine Grundstimmung in unserer Gesellschaftskultur. Ich bin überzeugt dass bei vielen, wenn auch vielleicht nur diffus, diese dauernde Sehnsucht vorhanden ist. Da sich Töchter schon lange nicht mehr im natürlich-mütterlichen Kontext bewegen und sie auf eine (lebenslange) PseudoBindung zu einem Mann geprägt werden, wird versucht diese latente Sehnsucht in der romantisch verbrämten Liebe auf Lebenszeit zu stillen. Die weiblichen Energiefelder einer mütterlichen Sippenstruktur sind als Kraftquell längst vergessen. Inzwischen gelten maskuline Werte und die Herkunftsbindung wird im patriarchalen Verständnis, fälschlich über die (ungewisse) Vaterlinie festgeschrieben – die Bedeutung der Mutter verblasste immer mehr.
Es geht hier also nicht um einen sogenannten Wahlclan oder um eine „Ehe“ unter Frauen oder um die Erweiterung der Eingetragenen Lebensgemeinschaften zwischen Fremden, sondern um nichts weniger als die Legalisierung der Sippenzugehörigkeit in der mütterlicher Linie. Also um die Akzeptanz der urtümlichen, artgerechten Lebensart der Mensch, bestehend aus matrilinearen weiblichen Verwandten als Gründerinnen sowie den angehörigen Söhnen und Brüdern. Noch mehr verwandt als Mutter – Tochter / Sohn – Tochterskinder ist nicht möglich.
Das erotische Begehren bzw. eine sexuelle, auf einen Partner gerichtete, Betätigung fände außerhalb bzw. im Privaten dieser matrifokalen Lebensgemeinschaft statt. Daher wäre es auch angesagt, die nun mehr veralteten Inzestgesetze zu reformieren. Die klassische Ehe, als patriarchal verordnete Institution, wurde im christlich geprägten Abendland, als einziger Ort der legitimierten Sexualität bestimmt und die auf Lebenslange Treue ausgelegte Ehe wiederum gilt immer noch als Basis der (Kern/Klein)Familie. Der Geist der Institution Familie besteht nach wie vor darin den Mann als den Herr des Hauses vorauszusetzen, selbst wenn er nicht anwesend ist. Bilden beispielsweise drei erwachsene und konsanguin** mit einander verwandte Frauen eine Lebensgemeinschaft, gelten sie trotzdem vor dem Gesetz als alleinstehend, da sie keinen Mann (bzw. keinen nichtverwandten PartnerIn) vorweisen können und ihr normales Zusammenleben bekommt in den Augen der Öffentlichkeit eine Art WG-Charakter.
Es gilt also eine echte Alternative zur üblichen Ehe bzw. Familie anzustreben und die naturgemäßerweise bestehenden, konsanguinen Verwandtschaftsverhältnisse offiziell, also gesetzlich, als verbindliche Lebensgemeinschaft anzuerkennen. Diese müssten in unserer Gesellschaft genauso gefördert werden, wie die klassische Ehe mit Familienstatus, da in einer Muttersippe vor allem die Kinder aufgezogen würden und sich damit auch die unangemessene Bezeichnung „Alleinerziehend“ erledigt hätte. Der Hauptaspekt, der hier angedachten Lebensgemeinschaft Matriclan bzw. Muttersippe oder auch Matrifokal, ist der generationsübergreifende und geschwisterliche Effekt des Zusammenlebens und somit Voraussetzung für das geborgene Eingebettetsein der Kinder in eine verlässliche Sippengemeinschaft.
Bisher läuft es im gesellschaftlichen Verständnis und in der Gesetzeslage so ab – wenn ein älteres Ehepaar oder auch nur eine Mutter oder ein Vater mit seinen bereits erwachsenen Kindern in einem gemeinsamen Haushalt oder unter einen Dach zusammenlebt, so ist das zwar möglich, wird jedoch bei aller natürlichen Bindung nicht als Lebensgemeinschaft offiziell anerkannt. Jeder Erwachsene, außer den Eheleuten zählt einzeln (und dieser Status wird als sichtbares Zeichen entsprechend versteuert). Auch wenn (kleine) Kinder zu einer Person gehören, bilden sie mit ihrer derzeit ungebunden Mutter (oder auch Vater) eine eigene Lebensgemeinschaft und diese fallen dann unter den modernen Begriff der Alleinerziehenden, was wiederum auch nur eine Spielart der (Mangel)Familie ist. Wie gesagt, ich empfinde es als absurd, dass sowohl vor dem Gesetz sowie durch den Mainstream jeder Erwachsene grundsätzlich ab der Volljährigkeit als autonome „Lebensgemeinschaft“ gehandelt wird und erst eine erfolgte Paarbildung mit einer nichtverwandten Person legitimiert die Familiengründung. Mann/Frau heiratet also oder tut sich in einer Beziehung zusammen – es ist die kulturelle Deadline unserer Gesellschaft. Und damit beginnt die gegenseitige Fürsorgepflicht, die der (als modern geltenden) Paarbeziehung zugeordnet wird.
Alle anderen (nach wie vor bestehenden) Verwandtschaftsbeziehungen rücken endgültig in die zweite Reihe. Demnach ist in unserem modernen Verständnis die sogenannte Blutsverwandtschaft nur im Kindesalter wirklich relevant. Natürlich bleibt eine gewisse moralische (und bedingt gesetzliche) Pflicht sich bspw. um pflegebedürftige Eltern zu kümmern, schließlich bleibt das Verwandtschaftsverhältnis bestehen, aber wie bekannt genießt der (angeheiratete bzw. gerade amtierende) Partner immer die Vorrangstellung.
Der noch vor Jahrzehnten in der patriarchalen Familienstruktur beschworene Zusammenhalt hat sich in den heutigen Tagen sehr gelockert. Die zu einem Berufsalltag gehörende Verhinderung von Nähe stört auch ein kontinuierliches Festigen der (Klein- und weiteren) Familienbande – alle müssen arbeiten – keiner hat Zeit. Daher ist Fürsorge und Pflege vor allem der Kinder, innerhalb der Herkunftsfamilien zwar immer noch üblich, gesellschaftlich gesehen jedoch weder eine wirklich anerkannte noch geschätzte Arbeit. Diese Zuwendung wird im Alltag neben der Familienarbeit und der honorierten Erwerbstätigkeiten irgendwie verquetscht. In der Regel betrifft diese dreifache Belastung dann die Frau – die Familienmutter.
Ich bin daher sehr wohl dafür, den „Matriclan“ – Vorschlag unbedingt zu unterstützen, denn seine Ziele erscheinen mir förderungswürdig, obwohl der letzte Punkt mir noch sehr als Zukunftsmusik erscheint:
- Verstärkter Schutz von Müttern und Kindern
- Lückenlose Betreuung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen
- Gewaltfreies Zusammenleben in einem intakten sozialen Verbund
- Perspektivisch ökologischer Landbau und Subsistenzwirtschaft als Lebensgrundlage
(** verwandt durch Geburt in mütterlichen Linie
.
„Wenn wir die Idee einer ‚Lebensgemeinschaft in Mütterlicher Linie‘ etablieren wollen, ist die gesellschaftliche Anerkennung auch innerhalb der Gesetzgebung eine zwingende Voraussetzung.“
Hallo Stephanie,
die Organisation des Matriarchats erfolgt bottom-up, jene des Patriarchats dagegen top-down. Anerkennung versus Ausgrenzung ist Teil des patriarchalen Organisationsprinzips. Vom Herrscher anerkannt wird, wer erwartungsgemäß die einem selbst zugewiesene Rolle spielt. Vom Herrscher ausgegrenzt wird, wer die Rollen-Erwartungen des Herrschers nicht zu erfüllen bereit ist.
Nun haben wir es in der sogenannten Volksherrschaft nicht mehr mit einem Alleinherrscher zu tun, sondern mit einer herrschenden Clique, bestehend aus Politikern, Bankern und Industriellen. Diese Clique hat ein gemeinsames Ziel: Die Umverteilung der Wertschöpfung von unten nach oben mit Staatsgewalt sicher zu stellen. Etwas weniger euphemistisch ausgedrückt: Es geht um Raub.
Am oben genannten patriarchalen Organisationsprinzip hat sich nichts geändert. Nach wie vor zielen die an uns gerichteten Rollen-Erwartungen darauf ab, dass wir uns ausbeuten lassen. Und nach wie vor wird anerkannt, wer das mit sich machen lässt, und ausgegrenzt, wer sich weigert. Das sollten wir stets im Hinterkopf haben, wenn wir über „gesellschaftliche Anerkennung“ reden.
Die Organisation des Matriarchats kennt keinen Staat. Die Existenz staatliche Institutionen ist ein sicheres Zeichen dafür, dass wir es mit einem Patriarchat zu tun haben. Von einer patriarchalen Organisation anerkannt (und somit nicht ausgegrenzt) zu werden, halte ich für illusorisch, da sich beide Organisationsformen gegenseitig ausschließen. Das kann und wird mE kein Staat leisten.
Ich sehe staatliche Anerkennung aber auch nicht als „zwingende Voraussetzung“ an. Im Gegenteil: Die staatlichen Institutionen sind davon abhängig, von UNS anerkannt zu werden. Präziser: Jene Menschen, die in den staatlichen Institutionen arbeiten, sind davon abhängig, dass WIR sie in ihren Rollen als Staatsdiener weiterhin anerkennen (und nicht ausgrenzen). Denn WIR sind das Volk.
Wenn WIR – die Menschen – uns auf eine andere Organisationsform als die bisherige einigen, dann wird es keinen Politiker, keinen Banker und keinen Industriellen geben, der das verhindern kann.
Herzliche Grüße, Marcus
„Die Organisation des Matriarchats kennt keinen Staat.“
Hallo Marcus, dieser Kommentar war mir irgendwie entgangen … aber besser spät als nie …
das „Matriarchat“ kennt keinen Staat“ und ich kein Matriarchat … wir sollten,die diffusen Vorstellungen von einem historischen Matriarchat zur Seite legen und uns auch nicht damit aufhalten eines erschaffen zu wollen … m.E. gab es keine Gesellschaftsform, die wir guten Gewissens als Matriarchat bezeichnen können. die menschlichen Arten entwickelte sich in der Matrifokalität, ihrem angeboren Sozialverhalten, ihrer evolutionär selektierten Überlebensstrategie und ist damit ein Naturgeschehen, in dem sich die menschlichen (Mütter)Gemeinschaften erhielten … kein kulturelles Konstrukt, als die ich eine Gesellschaft bezeichnen würde, siehe Patriarchat…
in meinem Blog gibt es inzwischen in letzter Zeit einige Posts dazu
ich grüße dich herzlich und Danke dir für deine bisherigen Kommentare, auch wenn ich nicht immer antworten konnte, waren sie doch eine Bereicherung…
freundlichst Stephanie
Pingback: Der praktizierte Gegensatz zu der ‘uns angeborenen Matrifokalität’ – Matrifokale Gegenwart
Pingback: Die Virulenz des Backlash – Matrifokale Gegenwart